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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Ländliche Erstangreifer, war: Bezuschussungsrichtline Bayern?? | 169 Beiträge | ||
| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 423086 | ||
| Datum | 23.08.2007 11:59 MSG-Nr: [ 423086 ] | 170907 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Christof Strobl Richtig, begreife ich auch nicht! Wenn eine Wehr Atemschutz und ein Wasserführendes Fahrzeug (in dieser Größe) braucht, kann ich auch erwarten, dass sie genügend Mann stellen kann. Hab ich während der Arbeitszeit nur eine Staffel, fahr ich eben nur mit 1/5 raus. Aber am Abend, in der Nacht und am WoE kann ich mit einer kompl. Löschgruppe ausrücken, und mit der bin ich auch auf "dem platten Land" schlagkräftiger als nur mit einer Staffel! Ich kann auch mit einem TSF mit 15 Mann ausrücken oder einem LF mit 3, je nachdem, wie viele Leute ich vor Ort wirklich brauche. Das hat absolut nix mit der Anzahl Sitzplätze auf dem Fahrzeug zu tun. Oder warum hat ein TSF bzw. TSF-W nur Staffelbesatzung, jedoch Gruppenbeladung? Wo kommen denn die 3 Mann zusätzlich her, um die Beladung einzusetzen? Müssen sich jetzt alle noch einen MTW anschaffen oder fahren unnützes Material spazieren? Warum kann das bei einem LF nicht so sein? Ich wüßte nicht, dass bei uns mal bei einem größeren Einsatz (bei dem dann ja jeder Mann mehr nützlich sein kann) nur mit exakt Fahrzeugbesatzungsstärke ausgerückt wurde und der Rest im Gerätehaus blieb oder nach Hause ging (man sollte auch dazusagen, dass da jetzt nicht 20 Leute nachkamen, wir sind keine TSF-mit-100Mann-Wehr...) Gruß, Michael | ||||
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