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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Ländliche Erstangreifer, war: Bezuschussungsrichtline Bayern?? | 169 Beiträge | ||
| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 423121 | ||
| Datum | 23.08.2007 13:24 MSG-Nr: [ 423121 ] | 170932 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino Whow... das ist dann auch hier die Konterkarierung des KLF-Gedankens (3,5 t!). Wobei man hier wieder den Schwachsinn der Führerscheinregelungen sieht. 4,25t zul. GG darf man fahren, wenn Zugfahrzeug max. 3,5t und Anhänger max. 750kg zul. GG haben. Was macht das für einen Sinn, ein Solofahrzeug mit 4,25t ist sicherlich einfacher zu fahren als ein 3,5-Tonner mit irgendeinem Anhänger. Immerhin wurde ja hier auch schon diese Kombination (3,5t + 750kg) vorgeschlagen, um der FS-Problematik entgegenzuwirken. Warum stellt man denn nicht wenigstens die entsprechenden Wehren vor die Wahl, u.U. ein Fahrzeug mit eben mehr als 3,5t zu beschaffen (und dementsprechend auch zu bezuschussen), wenn es dort keine FS-Probleme gibt? Bei uns z.B. sind derzeit 19 Mitglieder in der Wehr. Davon haben bis auf 3 Mitglieder, von denen 2 gerade erst den FS gemacht haben, nur Klasse B, zwei nur die alte Klasse 3. Die anderen 14 haben sogar den C/CE oder die alte Klasse 2. Mit Fahrern haben wir also bis 7,5t wohl auch in Zukunft (gut vielleicht in 20 Jahren) kein Problem, trotzdem müßte ein KLF oder TSF unbedingt die 3,5t-Grenze einhalten. Eher ein künstlich geschaffenes Problem. Gruß, Michael | ||||
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