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1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Grundlehrgang für Hauptamtliche Kräfte der Feuerwehr im mittleren Dienst (mD)
2. Einteilung der Gemeinden nach Gefährdungsklassen in RLP
3. 1. Bergungsgruppe (THW) Die 1. Bergungsgruppe (1. BGr) ist die universellste Gruppe im Technischer Zug (TZ). In der Regel wird diese Gruppe auch zuerst zum Einsatz kommen (auch als THW-Schnelleinsatzgruppe).
Sie wird ergänzt und unterstützt durch die 2. Bergungsgruppe oder durch Fachgruppen bzw. sie unterstützt diese.
1.Die 2. Bergungsgruppe (kurz: 2. BGr) ist Bestandteil des Technischen Zuges beim THW.Sie ist neben einer Grundausstattung, die weitgehend jener der 1. BGr ähnelt, mit zusätzlichen, schwereren Komponenten Ausgerüstet.Insbesondere nutzt sie elektrische und hydraulische Werkzeuge.

2.SanH-Lehrgang der JUH
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaLändliche Erstangreifer, war: Bezuschussungsrichtline Bayern??169 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz423150
Datum23.08.2007 14:55      MSG-Nr: [ 423150 ]171073 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Michael LinkenbachWer prüft denn genau ob die jeweiligen Zeiten eingehalten werden?

Na dann rate mal......

Geschrieben von Michael LinkenbachIst das jemals in der Realität gemacht worden?

Aber sicher, sonntags, am Vormittag mit dem schnellsten Wagen der Wehr. Oder warum sonst wird landläufig behauptet das eine Feuerwehr innerhalb von acht Minuten einen Radius von fünf Kilometern, ganzjährig zu jeder Uhrzeit abdecken kann und das bei einer Ausrückezeit von vier bis fünf Minuten?

Man rechnet sich doch die Zeiten schön. Aus eigenen erleben ist mir ein Fall bekannt in dem es vom Abschluss der Alarmdurchsage bis zum Eintreffen des 1. Fahrzeuges (TLF, 1:5) an der 2,5 km entfernten E-Stelle muntere 10 Minuten, kann auch etwas mehr gewesen sein, gedauert hat. Also nichts ist mit vom Abschluss der Alarmierung bis zum Einleiten erster wirksamer Maßnahmen innerhalb von acht Minuten. Aber das ist ja "nur" eine Ausnahme und deshalb will es keiner hören.

Geschrieben von Ingo zum FeldeGeschrieben von Michael Linkenbach
Wenn die FwVo konsequent umgesetzt würde kämen so manchem Kämmerer die Tränen.
Ist es nicht eher so, dass den Bürgern die Tränen kommen würden, da jede menge FF zu Pflichtfeuerwehren werden müssten um auch Tagsüber genügen Personal zu haben?


Da würden wahrscheinlich beiden die Tränen kommen. Vor allem dann, wenn eine neutrale Stelle, unabhängig von politischen Eifersüchteleien und örtlichen Sparzwängen die Alarm- und Einsatzpläne sowie die Brandschutzbedarfspläne und die Risikoklassen nicht nur irgendwo am Schreibtisch überprüfen, sondern auch vor Ort gehen und diese nach eigenem Augenschein festlegen würde. Da würde wohl so manche Wehr von B1 nach B2 oder umgekehrt....... Noch machen ja das die Gemeinden in Eigenregie. Da ist eher der Sparwille als die Vernunft der Vater so mancher Risikoklasse. Egal, solange es gut geht interessiert das keine Sau und wenn es in die Hose geht wird man schon jemanden finden den man verantwortlich machen kann.

Geschrieben von Michael LinkenbachAnders kann ich mir die Fragen nach Berufsfeuerwehren in 10.000 Einwohner Städten nicht erklären.

Na ja, sogar in meinem 735 Einwohner Dörflein wurde schon gefragt was man denn so pro Übungs- und Einsatzstunde bekommt. Aber meist von Zugezogenen aus der "großen" Stadt. ;-)

Gruß vom Berg

Jakob


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