alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungsdienst
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
RubrikFirst Responder zurück
ThemaBedarf für First-Responder?124 Beiträge
AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW423209
Datum23.08.2007 19:39      MSG-Nr: [ 423209 ]81977 x gelesen

Geschrieben von Christof StroblGeschrieben von Ulrich Cimolino
Bei uns (BF) sind immer beide Assistenten...

Das ist auch sinnvoll so!


Muß aber nicht sein, zumal die Vorgabe in NRW RA/RS für den RTW vorsieht. Das reicht doch.

Der RS während der Grundausbildung, der RA als anzustrebende Sonderausbildung während der ersten fünf Jahre, je nach Bedarf auf der Stammwache. So kenne ich es.

Dadurch hat man fitte Sanitäter und RA Aspiranten mit einer Menge Erfahrung. Das hat auch Vorteile für die RA Ausbildung, was auch durch Studien bestätigt wurde. In einer der letzten RD Ausgeben wurde eine Untersuchung vorgestellt, die zum Ergebnis hatte, dass RA Schüler ohne Vorbildung durch die Bank schwächer waren, als ihre Kollegen, die den "Umweg" über den RS gemacht hatten. Die Verbindung zwischen erlebter Praxis und der Theorie scheint sich positiv aufs Lernen auszuwirken.

So hat man auch nicht das Problem, RS quasi nutzlos als dritte mitfahren lassen zu müssen...

Bei genannter Lösung sehe ich auch kein Problem für die Feuerwehren die auf drei Jahre verlängerte Ausbildung umzusetzen, denn das letzte Jahr wird ja wohl zum großen Teil aus praktischen Anteilen bestehen, in Anlehnung an das duale System der Berufsausbildung und um den Auszubildenden schon mal ein wenig Geld einfahren zu lassen.

Was da an Aufwertung der Kompetenz bei raus kommt bleibt abzuwarten, aber ich schätze mal, da wird sich wenig bis garnichts ändern...Dazu ist der Druck einfach nicht groß genug...


Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Reimer

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

2.248


Bedarf für First-Responder? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt