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Feuerwehr
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
RubrikFirst Responder zurück
ThemaVerlängerung RA-Ausbildung?, war: Bedarf für First-Responder?40 Beiträge
AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW423266
Datum23.08.2007 22:35      MSG-Nr: [ 423266 ]17223 x gelesen

Geschrieben von Christian Fischer.... aber das eben mit machen weil das eben bei einigen BFen zwingend dazu gehört wenn man überhaupt Feuerwehrmann werden will ...

"Ich hab doch bei der FW angefangen, und jetzt bin ich schon wieder in weiss..."

Dabei ist das eine Firma...

Mittlerweile dämmert am Horizont die Erkenntnis, dass man nicht jeden zum RA ausbilden sollte. Zumindest wenn sich am "Rohmaterial", dass durch den Einstellungstest kommt nichts ändert.

Das heißt aber nicht, dass derjenige weniger in Weiss fährt, aber eben nur als RS, mit der Konsequenz, dass es mit dem GF nichts wird... Das ist für einige ok.


Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Reimer

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