Rubrik | First Responder |
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Thema | Bedarf für First-Responder? | 124 Beiträge |
Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 423296 |
Datum | 24.08.2007 07:39 MSG-Nr: [ 423296 ] | 81884 x gelesen |
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Sanitäts-Helfer
auch als Sanitäter bezeichnet
je nach Organisation wird die Ausbildung unterschiedlich (SAN-A bis C (DRK), Einsatzsanitäter nach AV 10 (MHD) Sanitäter B2 (JUH)) bezeichnet.
Die Ausbildung hat unterschiedliche Zeitansätze.
Die nächst höhere Qualifikation ist der Rettungshelfer (RH)
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Sanitäts-Helfer
auch als Sanitäter bezeichnet
je nach Organisation wird die Ausbildung unterschiedlich (SAN-A bis C (DRK), Einsatzsanitäter nach AV 10 (MHD) Sanitäter B2 (JUH)) bezeichnet.
Die Ausbildung hat unterschiedliche Zeitansätze.
Die nächst höhere Qualifikation ist der Rettungshelfer (RH)
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
First Responder
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Geschrieben von Eberhard ConradAlso quasi in NRW Standard runter (Bsp. für RTW) von RS & RA auf SanH und RA und in anderen BL Standard rauf von Kutscher und RA auf SanH und RA ???
Habe ich irgend etwas über die Qualifikation der Personals gesagt? Ich persönlich halte RS/RA für sinnvoll.
Ebenso hatte ich nichts über die Qualifikation von _bezahlten_ FR in denjenigen sehr dünn besiedelten gebieten geschrieben in dehnen 15 min Anfahrtszeit nicht wirtschaftlich ist. Ich stelle mir hier eine Ausbildnung als RA, Pflegefachkraft oder Azrt , mindestens jedoch RS mit Zusatzausbildung in erweiterten Maßnahmen vor.
Geschrieben von Eberhard ConradVielleicht wäre so eine Art "Bundesrettungsdienstgesetz" mit bundesweit gültigen Auflagen hilfreich.
Der Bund hat im Rettungsdienst nur eine Regelungskompetenz über das Sozialgesetzbuch. Diesen Ansatz hatte ich beschrieben.
Gruß
Ingo
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