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Rettungsdienst
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
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RubrikFirst Responder zurück
ThemaVerlängerung RA-Ausbildung?, war: Bedarf für First-Responder?40 Beiträge
AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen423331
Datum24.08.2007 11:12      MSG-Nr: [ 423331 ]17329 x gelesen

Geschrieben von Dietmar ReimerIst das wirklich so ein flächendeckendes Problem im RD oder doch eher einiger weniger Gedanken-/Verantwortungsloser, denen man mal die entsprechenden Behörden auf den Hals hetzen sollte?

Da gibt es wohl 3 Probleme:
*Kostendruck der Kassen -> 3,5 to RTW
*Mangelndes Technikverständnis der Entscheider der Beschaffer (Verwaltungs- oder Kaufleute)
*Mangelnde Sachkunde der Ortnungsbehörden in die technischen und taktischen Gegebenheiten der Gefahrenabwehr. Hier wird eben nur verwaltet, eine fachliche Aufsicht findet eher nicht statt.

Geschrieben von Dietmar ReimerAber sollen wir wirklich mit Verbesserungsforderungen beim Berufsbild RA warten, nur weil es andere Probleme gibt? Kann auch nicht sein.
IMHO nein
Notwendig sind eine sich finanzierende Ausbildung, Senkung der Zahl der Ausbildungsstellen und die Möglichkeit wie bei anderen 3 Jähriger Berufsausbildungen die Einstiegsmöglichkeit in weitere höhere Ausbildungsgänge zu haben.

Die Regelung der Kompetnzen der RA gehört für mich nicht nur in in die zukünftige Ausbildung.
Hier ist insbesondere die Regelungskompetenz der Länder gefragt.
Wobei: solange es RTW Besatzungen gibt die Frakturen nicht schienen oder bei Bedarf immer noch keinen Zucker geben weis ich wirklich nicht ob potentere Medikamente wirklich in deren Hand so gut auf gehoben währen.

Geschrieben von Dietmar ReimerUnd leider keine Pflicht zur Fortbildung wie bei den RA.

Bei Ärzten gibt es keine Pflicht zur FoBi? Das ist mir neu. Für das RD Personal gibt es in Niedersachsen nur eine Pflicht das es überhaupt FoBi gibt. Art und Umfang sind nicht vorgeschrieben.

Gruß
Ingo



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