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RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaHandicap-Kinder in der JF147 Beiträge
AutorMari8o D8., Nettetal / NRW423774
Datum26.08.2007 16:51      MSG-Nr: [ 423774 ]136260 x gelesen
Infos:
  • 07.09.07 Unsere Welt ist Bunt

  • Geschrieben von Marc DickeyUnd auch über den Sinn von Alters- und Ehrenabteilungen kann man streiten, wenn sie nicht ausschließlich als Abteilung für ehremalige aktive Feuerwehrangehörige dienen, welche aus gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen keinen aktiven Dienst mehr leisten können.

    Gut das wir in NRW nicht streiten müssen, denn hier gibt es Gesetze und Verordnungen:LVO NW
    § 6 Ehrenabteilung
    Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, die nach Erreichen der Altersgrenze (§ 22 Abs. 1 a), aus gesundheitlichen Gründen (§ 4 Abs. 3, § 22 Abs. 1b) oder aus sonst wichtigen Gründen aus dem aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr ausscheiden, werden Angehörige der Ehrenabteilung der Freiwilligen Feuerwehr. Sie behalten ihren Dienstgrad und sind zum Tragen der bisherigen Dienstkleidung berechtigt.

    Und zur Klarstellung:LVO NW
    § 4 Jugendfeuerwehr
    (3) (Satz 2) Wird eine Angehörige oder ein Angehöriger der Jugendfeuerwehr aus gesundheitlichen Gründen nicht in den aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr übernommen, entscheidet die Leiterin oder der Leiter der Feuewehr über den Verbleib in der Jugendfeuerwehr oder der Ehrenabteilung.


    Gruß Mario


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