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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Handicap-Kinder in der JF | 147 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 423858 | ||
Datum | 26.08.2007 19:52 MSG-Nr: [ 423858 ] | 136279 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian Fischer ch kenne Wehren, die haben solche Abteilungen nicht. Da endet die Zugehörigkeit zur Wehr mit Erreichen der Regelatersgrenze oder bei Verlust der Voraussetzungen für die aktive Diensttätigkeit. Dies entscheidet aber ein Arzt ob jemand Dienstfähig ist oder eben nicht. Geschrieben von Christian Fischer In der aktiven Wehr (sprich Einsatzabteilung) uneingeschränkt doch. Auch da gilt, im Rahmen seiner Möglichkeiten. Aber es stimmt, natürlich ist es heutzutage fast überall Bedingung nach G26/3 Atemschutztauglich zu sein. Liegt meiner Meinung nach aber hauptsächlich an den heute bestehenden Strukturen (Tagesverfügbarkeit). Früher war das weniger ein Problem, da man sich darauf verlassen konnten, dass zu jeder Uhrzeit alle Funktionen uneingeschränkt vorhanden waren. Geschrieben von Christian Fischer Aber bei einer Berufsfeuerwehr würde keiner auf die Idee kommen, die selben Fragen zu stellen. Na ja, selbst da gibt es Stellen/Funktionen die man auch als nicht Atemschutzgeräteträger besetzen kann. Wenn es um "Neuanstellungen" geht, stimmt es natürlich. Aber erst einmal geht es für einen 11 1/2 jährigen um die Mitgliedschaft in der JF und dort besteht zumindest in NRW ja die Möglichkeit bis 26 Jahre Mitglied zu sein, alles andere wird sich geben. Gruß Dirk | ||||
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