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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Handicap-Kinder in der JF | 147 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 423886 | ||
Datum | 26.08.2007 21:28 MSG-Nr: [ 423886 ] | 136043 x gelesen | ||
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Geschrieben von Michael Katzenmeier Einspruch! Es gibt Posten die auch von Menschen mit Behinderungen wahrgenommen werden können. Wir hatten vor wenigen Jahren einen Kamerad der am aktiven Dienst krankheitsbedingt nicht mehr teilnehmen konnte, ihm war es aber dennoch möglich die Zentrale in unserem Gerätehaus zu besetzen und die "aktiven" Kräfte auf dieser Weise zu unterstützen. Würde der Kamerad heute noch eine G26 (reine Feuerwehrtauglichkeit) bestehen? Wäre er aufgenommen worden, wenn er die Behinderung schon mitgebracht hätte? Fakt ist, dass er nicht mehr uneingeschränkt feuerwehrdiensttauglich ist und ihr ihn aufgrund der Vorgeschichte wohl noch so einsetzt. Wäre aber sicherlich nicht bei allen Behinderungen so abgelaufen! Ich kennen einen Fall, wo einer wegen Epilepsie nicht mehr feuerwehrtauglich wurde. Wie wäre da bei euch verfahren worden? Könntet ihr das Risiko eingehen, dass er während eines Einsatzes beim Funk einen Anfall bekommt? u.s.w. so long Jürgen Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945 | ||||
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