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| Rubrik | Taktik | zurück | ||
| Thema | Innovative Zusammenarbeit der Polizei und Feuerwehr | 50 Beiträge | ||
| Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 423893 | ||
| Datum | 26.08.2007 21:35 MSG-Nr: [ 423893 ] | 14788 x gelesen | ||
Geschrieben von Jochen Geßner Was soll denn der Richter anders enscheiden, wenn der Gesetzgeber es ihm so vorgibt? Naja, die Interpretation, die von dem Gericht getätigt wurde, ist alles andere als eindeutig. Wenn man den Gedanken weiterführt, dann wird die Feuerwehr in Zukunft bei einem Unglück genannt "plötzlicher Wintereinbruch" anfangen, die Straßen zu streuen. Aber das wird jetzt wieder OT und mein Blutdruck steigt*... :-( Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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