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RubrikTaktik zurück
ThemaInnovative Zusammenarbeit der Polizei und Feuerwehr50 Beiträge
AutorTobi8as 8Jos8ef 8R., Bad Tölz / Bayern424098
Datum27.08.2007 14:04      MSG-Nr: [ 424098 ]15036 x gelesen

Geschrieben von Anton KastnerAlso die Polizei sperrt schon lange nicht mehr ab. Da wird lieber noch die eine oder andere Feuerwehr zum Absperren alarmiert.
Voriges Jahr z.B. hatten wir so einen Fall: Ein Radfahrer wird von LKW erfasst und tödlich verletzt. LKW-Fahr merkt nichts und fährt weiter. FF wird alarmiert zum Absperren. Ortsdurchfahrt komplett für 5 Stunden gesperrt (Bundesstraße) Aufgrund der Uhrzeit können nur wenige Kameraden ausrücken. Umleitungsstraßen total verstopft, aber kolonnenweise kommt Polizei zur Spurensicherung und Fahndung nach LKW. Wir haben dann aus der Not heraus noch einige Feuerwehren nachalarmiert, um das Chaos auf den Straßen in den Griff zu kriegen.


Da ich keine Führungskraft einer Feuerwehr, sondern einfacher Löschknecht bin, mal die Sicht als Gemeindekämmerer und Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung aus dem Ärmel geschüttelt.

Da es nach dem Tod des Radfahrers nichts/niemanden mehr zu retten gab und auch andere Gefahrenlagen (Auslaufende Betriebsstoffe, ...) nicht erkennbar waren, ist für mich der gesetzliche Auftrag der gemeindlichen Feuerwehr beendet.
Ein eventuelles Bergen der Leiche, Ausleuchten der Einsatzstelle, Absperren des Unfallortes gegen Gaffer, ... ist für mich (und auch für Feuerwehrführungsdienstgrade, die ich gefragt habe) klar eine Amtshilfe.
Da z. B. das Bergen der Leiche nicht mehr schnellstmöglich geschehen muß, könnte dies auch eine entsprechend ausgerüstete Privatfirma erledigen.
Diese Amtshilfe kann die Gemeinde der Polizei/Staatsanwaltschaft (zumindest in Bayern) in Rechnung stellen.
(Wenn sich jemand erinnert, deshalb war es auch so wichtig, ob die Vermißtensuche eines Jägers nach der Treibjagt eine Amtshilfe gegenüber der Polizei ist oder die Gemeinde hier als Sicherheitsbehörde durch ihre Feuerwehr selbst zuständig ist. Wurde von einem bayerischen Gericht so entschieden, daß die Gemeinde zuständig ist und so den Einsatz der Polizei nicht in Rechnung stellen kann.)
In Bayern (so mein letzter Stand) darf die Feuerwehr nur Straßen sperren, um ihren Einsatz gefahrlos durchziehen zu können. Umleitung klar erst nach Anweisung der Polizei. Ich glaube, daß da einige Polizeiführungsdienstgrade ganz schön in ihre Dienstmütze beißen, wenn die Feuerwehr nach Unfällen Straßen sperrt und erst auf ausdrückliche Anordnung der Polizei eine Umleitung macht und nicht wie früher üblich dies automatisch macht.
Vielleicht auch der psychologische Effekt bei der Polizei, daß man lieber eigenes Personal nimmt als "die von der Feuerwehr, die nichts ohne ausdrückliche detailierte Anweisung machen und natürlich für nichts haften".
Auch klar eine Haftungssache: Was ist, wenn die Feuerwehr ohne Rücksprache mit der Polizei eine Umleitung aufbaut und z. B. ein umgeleiteter LKW beschädigt durch sein zu hohes Gewicht eine Brücke.

Ich würde einen Einsatzleiter der Polizei klar darauf hinweisen, daß er eine angemessene Zeit hat um entsprechend Personal nachrücken zu lassen oder die Gemeinde wird der Polizei den Einsatz in Rechnung stellen. Die aufgabenfremde Alarmierung der Feuerwehr wird sich danach wohl ziemlich schnell erledigt haben.



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