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RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaHandicap-Kinder in der JF147 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen424333
Datum28.08.2007 08:46      MSG-Nr: [ 424333 ]135772 x gelesen
Infos:
  • 07.09.07 Unsere Welt ist Bunt

  • Geschrieben von Mario DollIch wehre mich aber vehement dagegen, ganze Bevölkerungsgruppen pauschal und ohne Rücksicht auf den Einzelnen vom Dienst in der Jugendfeuerwehr auszuschliessen.

    Hat auch keiner gefordert. Die Frage nach der Dienstfähigkeit ist im Grunde genommen immer eine Einzelfallentscheidung. Dennoch kann bei bestimmten Einschränkungen davon ausgegangen werden, daß die Frage nach der Dienstfähigkeit zu verneinen ist.

    Geschrieben von Mario DollFeuerwehr ist mehr als löschen, retten, bergen, schützen. Wer neben aller berechtigten Forderung nach professioneller Einstellung zu Ausbildung, Fitness und Einsatz vergisst, dass zur ehrenamtlichen Feuerwehr eben auch das Bierchen (oder die Limo) nach dem Dienst und der gemeinsame Jahresausflug in die Großstadt gehören, der wird feststellen, dass er dazu nicht die benötigte Anzahl Idealisten findet, die das dann noch für Lau machen.

    Sicherlich geört mehr dazu als nur die Tätigkeit in der Gefahrenabwehr und die damit zusammenhängenden Zusatztätigkeiten als solches. Jedoch haben diese Priorität.

    Übrigens: Kennst du einen Arbeitgeber, der sich ungeeignete, nicht einsetzbare Mitarbeiter einstellt, nur damit bei der Betriebsfeier mehr Leute anwesend sind?

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...


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