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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Handicap-Kinder in der JF | 147 Beiträge | ||
Autor | Manu8ela8 v.8, Rastede / Nds. | 424436 | ||
Datum | 28.08.2007 14:43 MSG-Nr: [ 424436 ] | 135766 x gelesen | ||
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Geschrieben von Annette Stoll (Wo fängt Behinderung an???) Ich pflücke jetzt mal deinen Satz raus damit ich einen sinnvollen Anfang für folgendes Posting habe: Eine diagnostizierte leichte bis mittlere Migräne wird mit einem ?Grad der Behinderung? von 10 ? 40 % angegeben, kognitive Teilleistungsschwächen (also Lese-Rechtschreibschwäche/Legasthenie, Dyskalkulie) geht im üblichen Rahmen von 10 ? 40 %, Alkoholabhängigkeit auch mit Entzug kann einen Behinderungsgrad von über 50 % verursachen. Selbst eine Zahnfehlstellung (Überbiss z. B.) kann mit einer Behinderung von 20 ? 40 % gewertet werden. Leichtes Asthma bei Kinder wird mit 40 % angesetzt, bei Erwachsenen mit 20 %, Bluthochdruck kann selbst in leichter Form mit 10 %, in mittelschwerer Form mit 40 % Behinderung angerechnet werden. Selbst Hämorrhoiden und Fisteln am After können mit einer Behinderung gleichgesetzt werden... (Quelle: Die Rechte behinderter Menschen und ihrer Angehörigen, BAHG, 2003) *pfeiffundüberlegwerwohlalleshämorrhoidenhat* ;)) Manuela | ||||
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