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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Handicap-Kinder in der JF | 147 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 424523 | ||
Datum | 28.08.2007 20:27 MSG-Nr: [ 424523 ] | 135684 x gelesen | ||
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Guten Abend Geschrieben von Ralf Schmid t Das heißt für mich: So sehe ich das auch, ich würde eine Einzelfallentscheidung in Absprache mit den JF-Betreuern, Wehrleitung und Eltern vorschlagen. Die JF-Leitung muß gewährleisten können, diese besondere Situation meistern zu können, ich kann mich an (verhaltensdgestörte JF-Angehörige erinnern die bei einem Zeltlager eine fast ausschließlich eine Betreuungskraft banden). Ich kenne auch den Fall aus der Umgebung wo die Eltern ihr ADS-krankes Kind zur JF einklagen zu drohten, weil diese JF aus personellen Gründen sich mit nicht zutraute damit einen geregelten Dienstbetrieb für alle ihnen anvertrauten JF-Angehörigen gewährleisten zu können. Hingewiesen wurde bereits darauf, das wenn das Kind darauf nicht vorbereitet ist, später kein "Feuerwehrmann" werden zu dürfen, es zu Problemen führen kann. Das liegt aber im Verantwortungsbereich der Eltern, dieses ihrem Kind zuzumuten oder nicht. Auch das muß vorher geklärt sein, es kann für den Einzelnen sehr schmerzlich sein wenn seine langjährigen Kameraden nun mit "Aktivenklamotten" eingekleidet werden und zur TM-1 Ausbildung gehen dürfen, für ihn bleibt nur -überspitzt gesagt- Küche und Fahrzeughalle übrig. Kenne einen ähnlich gelagerten Fall eines 17-Jährigen, der zum Abschluß seiner Feuerwehrlaufbahn noch die "Jugendflamme" Stufe 1 ablegen durfte. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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