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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | VOL und DIN (und die Randprobleme...) | 11 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 424676 | ||
Datum | 29.08.2007 11:44 MSG-Nr: [ 424676 ] | 5461 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino Jede Bezugnahme ist mit dem Zusatz ?oder gleichwertig? zu versehen; Das sehe ich aber sehr grenzwertig. Vielleicht auch noch Schrauben nach "ISO 8765 oder gleichwertig" Irgendwo übertreibt der liebe Mensch vielleicht aus Unkenntnis. In vielen technischen Normen steht im Vorwort, dass bei Abweichungen Besteller und Lieferant selbiges im Detail zu vereinbaren haben. Auf jeden Fall bei Abweichungen den Nachweis vom hersteller erbringen lassen. Was dieser Satz bei sicherheitsrelevanten Normen, wie z. B. VDE 0100 oder ATEX bedeuted, sollte vielleicht mal die Rechtsabteilung prüfen. Spinnt man diese Thema weiter auf z. B. Druckbehälter dann verstößt das "in Verkehr bringen" von solchen die nicht nach PED zugelassen sind gegen EU-Recht. Wie gesagt, mal die Rechtsabteilung oder einen Fachanwalt fragen. Normen sollen den Handel erleichtern und behindern, was der Herr Revisor vielleicht glaubt. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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