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RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaFahrzeughandy26 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)425223
Datum31.08.2007 08:50      MSG-Nr: [ 425223 ]7472 x gelesen

Geschrieben von Magnus HammerlMeines Wissens darf das Restguthaben nicht verfallen sondern muss euch erstattet werden.Das ist teilweise korrekt. Es gibt ein Urteil, dass den Verfall des Restguthabens ausschließt, dies bezieht sich allerdings nur auf die AGB des Anbieters "O2". Die anderen Anbieter sind derzeit noch nicht in der Pflicht, das Guthaben zu erstatten, machen es aber wohl i.d.R..


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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