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Landesbauordnung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Thema1. Rettungsweg in Mehrfamilienhäusern3 Beiträge
AutorMark8us 8G., Leonberg / Baden-Württemberg425286
Datum31.08.2007 11:33      MSG-Nr: [ 425286 ]5838 x gelesen

Hallo alle zusammen!

Bei einer Diskussion mit einem Nachbarn im Hausflur stellte sich folgende Frage:

Darf in Baden-Württemberg die Hausordung vorschreiben, dass die die Haustüre eines Mehrfamileinhauses ab einer bestimmenten Urhzeit am Abend abgeschlossen sein muss?

Damit wäre ja eigentlich der erste Rettungsweg versperrt und nicht mehr freizugänglich. Dies ist meines Wissens unzulässig!?

In der LBO (Landesbauordnung, aktuelle Fassung) steht leider nichts konkretes!

Mfg M. Günther

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