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Straßenverkehrsordnung
RubrikSonstiges zurück
ThemaBlaulicht an privaten PKW´s38 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin425519
Datum01.09.2007 11:45      MSG-Nr: [ 425519 ]12559 x gelesen

Hallo,

aus diesem Erlass geht aber keineswegs hervor, dass sie ihre privaten Fahrzeuge mit Sondersignalanlagen ausrüsten dürfen (Blaues Blinklicht und Einsatzhorn), geschweige denn, dass sie mit dieser SoSi-Anlage Wegerechte gemäß des §38 StVO in Anspruch nehmen dürfen.

Gruß,
Sebastian



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