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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ich habe Unsinn gemacht, was kann mir jetzt passieren? | 40 Beiträge | ||
Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 425526 | ||
Datum | 01.09.2007 11:54 MSG-Nr: [ 425526 ] | 10418 x gelesen | ||
Hallo, m.M. macht es sicherlich einen Unterschied. 1. Der Gerätewart ist dafür ausgebildet über Zustand der Ausrüstung & Geräte urteilen zu können,zumindest sollte das so sein wenn der Gerätewart die erforderlichen Ausbildungen durchlaufen hat. Er kann nach Prüfung entscheiden z.B. eine Axt ist untauglich für den Einsatzdienst und kann auch nicht repariert werden,also wird diese ausgesondert bevor sich jemand im Dienst damit was tut. Dies meldet er dem Wehrführer/Ortsbrandmeister der nun zum Zuge kommt und Ersatzbeschaffung veranlassen müsste. Ob der Gerätewart das Ding nun so wie es ist in den Schrottcontainer wirft oder zerflext ist ihm überlassen,er hat seine Pflicht der Prüfung von Ausrüstung wargenommen und entschieden das dieser Teil der Ausrüstung nicht mehr mit in den Einsatz geht. 2.Da du kein Gerätewart bist,hast du folglich nichts auszusondern und auch nichts zu zerstören,egal ob das Gerät noch brauchbar in deinen Augen war oder nicht. Das ist m.E. der Unterschied bei der Sache. MkG Lars | ||||
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