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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaIch habe Unsinn gemacht, was kann mir jetzt passieren?40 Beiträge
AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü425626
Datum01.09.2007 18:02      MSG-Nr: [ 425626 ]10446 x gelesen

Tach,

Geschrieben von Stefan BrüningGeschrieben von Willem Baaij
Nach Anhörung, und Beschluss im Ausschuß geht ein Antrag an den Gemeinderat. Und der Ausschluss geht nur in der Form eines gemeinderatbeschlusses


Für NRW kann ich sagen, dass es nicht so ist.


Geschrieben von Stefan Brüning um einen Dienstgrad zurückstufen oder

d) den Ausschluss aus der Feuerwehr aussprechen. (3) Disziplinarmaßnahmen müssen tat- und schuldangemessen sein.

(4) Die Entscheidung über Disziplinarmaßnahmen nach Absatz 2 Buchstabe c und d ergeht im Benehmen mit dem Träger des Feuerschutzes



Wo siehst Du jetzt da den Unterschied ? Da steht doch c und d ergeht im Benehmen mit dem Träger des Feuerschutzes ...,...und das ist ja im Normalfall die Kommune ? Und somit wieder der Gemeinderat o.ä. .


Gruß Andi



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