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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Ausbildungnachweis TM Teil2 --> Zulassung Truppführerlehrgang | 19 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 425996 | ||
Datum | 03.09.2007 21:56 MSG-Nr: [ 425996 ] | 7605 x gelesen | ||
Hallo Uli, Denkfehler! Geschrieben von Seibold Uli hab es letztes Jahr bei meinem Lehrgang (TruFü) von den Kommandanten/Ortsbrandmeister einfach die Lehrgangsbescheinigung von der Grundausbildung für die Anmeldung verlangt. Bescheinigung GA ist zu wenig, auch wenn es meistens so gehandhabt wird. TM 2 beinhaltet 80 h Ausbildung in 2 Jahren nach dem Lernzielkatalog BaWü. Die Bescheinigung, das diese Ordnungsgemäß durchgeführt und besucht wurden, obliegt dem zuständigen Kdt. Deshalb muss der Kdt. bei der Anmeldung prüfen, TM 2 vorhanden ja/nein. Nur bei ja darf er anmelden. Da ich bei den Lehrgängen die Mängel sehe, kann ich nur immer wieder an die Verantwortlichen appellieren: Den TM 2 endlich in ihren Feuerwehren durchzuführen. Aber es ist ja wie so oft in unseren Feuerwehren, 12 Dienste incl. Hauptversammlung im Jahr sind genug. :-(((( Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | ||||
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