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RubrikAusbildung zurück
ThemaAusbildungnachweis TM Teil2 --> Zulassung Truppführerlehrgang19 Beiträge
AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg425996
Datum03.09.2007 21:56      MSG-Nr: [ 425996 ]7605 x gelesen

Hallo Uli,

Denkfehler!
Geschrieben von Seibold Uli
hab es letztes Jahr bei meinem Lehrgang (TruFü) von den Kommandanten/Ortsbrandmeister einfach die Lehrgangsbescheinigung von der Grundausbildung für die Anmeldung verlangt.
Bescheinigung GA ist zu wenig, auch wenn es meistens so gehandhabt wird.
TM 2 beinhaltet 80 h Ausbildung in 2 Jahren nach dem Lernzielkatalog BaWü. Die Bescheinigung, das diese Ordnungsgemäß durchgeführt und besucht wurden, obliegt dem zuständigen Kdt. Deshalb muss der Kdt. bei der Anmeldung prüfen, TM 2 vorhanden ja/nein. Nur bei ja darf er anmelden.
Da ich bei den Lehrgängen die Mängel sehe, kann ich nur immer wieder an die Verantwortlichen appellieren: Den TM 2 endlich in ihren Feuerwehren durchzuführen.
Aber es ist ja wie so oft in unseren Feuerwehren, 12 Dienste incl. Hauptversammlung im Jahr sind genug. :-((((

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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