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| Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
| Thema | FE Klassen L und T bei der Feuerwehr | 15 Beiträge | ||
| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 426280 | ||
| Datum | 05.09.2007 13:29 MSG-Nr: [ 426280 ] | 6323 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Henning Koch und die Inhaber der Klasse L müssen 18 Jahre alt sein (bei Klasse T ist das immer der Fall). Nein, Klasse T kann schon mit 16 erworben werden, dann aber auf Fahrzeuge mit 40km/h bbH beschränkt, bis der Fahrerlaubnisinhaber 18 ist. Daher ist dieser Passus auch für Klasse T und L relevant, umso mehr, da ja in einigen Bundesländern schon ab 16 die Teilnahme in der aktiven Wehr möglich ist und ein solcher Führerscheininhaben ja durchaus auch mal als Fahrer in Frage kommen könnte. Gruß, Michael | ||||
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