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| Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
| Thema | FE Klassen L und T bei der Feuerwehr | 15 Beiträge | ||
| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 426336 | ||
| Datum | 05.09.2007 16:56 MSG-Nr: [ 426336 ] | 6295 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Michael Weyrich Geschrieben von Henning Kochund die Inhaber der Klasse L müssen 18 Jahre alt sein (bei Klasse T ist das immer der Fall). ups, das hatte ich falsch in Erinnerung! Nach nochmaligem gründlichen Lesen schliesse ich mich dann der Meinung an, dass nur die 32km/h-Begrenzung auf die Inhaber der Klasse L beschränkt ist und die Altersgrenze von 18 Jahren für alle Fahrer von Fahrzeugen i.S.d.Ausn-VO bezogen ist. Deswegen sag ich ja schon von Anfang an, dass man da sehr gründlich prüfen soll (und im Zweifelsfall einen Juristen fragen), bevor man sich auf sowas einlässt. Gruß, Henning | ||||
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