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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaFE Klassen L und T bei der Feuerwehr15 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW426336
Datum05.09.2007 16:56      MSG-Nr: [ 426336 ]6295 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Michael WeyrichGeschrieben von Henning Kochund die Inhaber der Klasse L müssen 18 Jahre alt sein (bei Klasse T ist das immer der Fall).

Nein, Klasse T kann schon mit 16 erworben werden, dann aber auf Fahrzeuge mit 40km/h bbH beschränkt, bis der Fahrerlaubnisinhaber 18 ist. Daher ist dieser Passus auch für Klasse T und L relevant, umso mehr, da ja in einigen Bundesländern schon ab 16 die Teilnahme in der aktiven Wehr möglich ist und ein solcher Führerscheininhaben ja durchaus auch mal als Fahrer in Frage kommen könnte.


ups, das hatte ich falsch in Erinnerung!

Nach nochmaligem gründlichen Lesen schliesse ich mich dann der Meinung an, dass nur die 32km/h-Begrenzung auf die Inhaber der Klasse L beschränkt ist und die Altersgrenze von 18 Jahren für alle Fahrer von Fahrzeugen i.S.d.Ausn-VO bezogen ist.

Deswegen sag ich ja schon von Anfang an, dass man da sehr gründlich prüfen soll (und im Zweifelsfall einen Juristen fragen), bevor man sich auf sowas einlässt.

Gruß,
Henning



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