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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Sicherheitstreppenraum | 8 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, Eislingen/Fils / Baden-Württemberg | 426896 | ||
Datum | 09.09.2007 19:04 MSG-Nr: [ 426896 ] | 11316 x gelesen | ||
Hallo, die MBO schreibt: "Ein zweiter Rettungsweg ist nicht erforderlich, wenn die Rettung über einen sicher erreichbaren Treppenraummöglich ist, in den Feuer und Rauch nicht eindringen können (Sicherheitstreppenraum)." Der klassische Sicherheitstreppenraum ist daher nicht einmal über eine (geschlossene) Schleuse sondern nur "über das sichere und rauchfreie Freie" an das Gebäude anzuschliessen. Was du wohl meinst sind vermutlich "Rauchschutz-Druckanlagen (RDA)". Diese sind definiert als: "Anlage zum Verhindern des Eindringens oder zur Verdrängung von Rauch. Die Produktanforderungen an die RDA und deren Projektierung sind in DIN EN 12 101-6 aufgeführt." Damit kann man einen Treppenraum "sicherer" machen (gegen das Eindringen von Feuer und Rauch) als ohne eine derartige Anlage, das ergibt dann aber immer noch keinen Sicherheitstreppenraum im klassischen Sinne. Gruss! Michael Reick | ||||
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