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Rubrik | First Responder | zurück | ||
Thema | AED Einsatz ohne spezielle Ausbildung strafbar? | 68 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 427004 | ||
Datum | 10.09.2007 15:41 MSG-Nr: [ 427004 ] | 22637 x gelesen | ||
Geschrieben von Martin Münich in einer Nachbargemeinde wird seit einigen Monten ein AED mitgeführt. Das ist eine rechtliche Besonderheit in D. Geschrieben von Martin Münich Wenn ich richtig informiert bin, ist bei diesen Geräten grundsätzlich nicht viel falsch zu machen wenn man Anweisungen in Bild und Ton befolgt. Richtig. Allerdings darf die AED-Anwendung nicht zu Lasten der EH-Basics gehen. Geschrieben von Martin Münich Ich frage mich jetzt ob das so richtig sein kann. Die Gesetzgebung, die für den dienstlichen Gebrauch von AED zuständig ist (Medizinproduktegesetz), kannte bei ihrer Erstellung noch keine AED. Es ist daher so, dass jedes Medizinprodukt einer bestimmten Klasse für den dienstlichen Gebrauch eine Einweisung durch einen Berechtigten vorraussetzt. (dieser wird vom Hersteller dazu befähigt) Somit muß der Betreiber dafür sorgen, dass alle Benutzer diese erhalten. Sinnvollerweise ist auch eine darüberhinausgehende EH/AED-Ausbildung durchzuführen, die für den Gebrauch allerdings nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Dazu gibt es höchstens lokale oder interne Anweisungen, wie das aussehen soll. In der Praxis ist es so, dass vermutlich niemand, der einen AED bestimmungsgemäß einsetzt, strafrechtliche Probleme bekommen wird. Und das ist auch gut so. Geschrieben von Martin Münich Aber, ich kann AEDs (egal ob im Feuerwehrauto installiert oder am Flughafen) doch ohne spezielle Ausbildung zum Einsatz bringen ohne rechtliche Schwierigkeiten zu bekommen. Oder sehe ich das falsch? S.o. Wenn es im Rahmen deiner dienstlichen Tätigkeit als Feuerwehrmann oder Sani (SB) geschiet, dann benötigst Du die Einweisung. Und wenn man ehrlich ist, dann kann die ja schliesslich nicht schaden. Geschrieben von Martin Münich Natürlich nur für den Fall dass keiner mit AED Ausbildung vor Ort ist. Nun, hier könnte durchaus über gewisse Hintertürchen (§34 StGB) argumentieren. Ich halte es aber für sehr sinnvoll, einfach ALLE Leute auszubilden, die möglicherweise in diese Situation kommen könnten. Was spricht dagegen, alle Feuerwehrleute der betreffenden Einheit auszubilden? Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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