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Rubrik | First Responder | zurück | ||
Thema | AED Einsatz ohne spezielle Ausbildung strafbar? | 68 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 427055 | ||
Datum | 10.09.2007 19:41 MSG-Nr: [ 427055 ] | 22375 x gelesen | ||
Geschrieben von Ingo zum Felde Wiso? Schützenverein: nicht gewerbsmäßig= keine Einweisung notwendig Die Juristenmeinung dahingehend scheint eher in den Bereich "Geplante Anwendung" des AEDs zu gehen. Das würde bedeuten: jemand, der einen AED vorgeplant zum Einsatz bringt muss auf dieses Gerät eingewiesen sein. Geschrieben von Ingo zum Felde Wer als Feuerwehrangehöriger einen zufällig vorhandenen AE des Schützenvereins bedient:nicht gewerbsmäßig=keine Einweisung. Und hier haben wir es mit "gewerbsmäßig": Wenn die Tätigkeit als Fw als "gewerbsmäßig" anzusehen ist (und das ist sie im Sinne von Schutzvorschriften meistens), dann dürfte der FM im Dienst den AED des SChützensvereines nicht benutzen. Wenn man aber mit "geplanter Einsatz" arbeitet, dann ja. Denn der AED fällt ihm hier nur "zufällig" in die Hände. Wenn man übrigens dahingehend argumentiert, dass AEDs durch Laien benutzt werden können und daher für die Fw keine Einweisung notwendig ist, dann ist ncah gleicher Argumentation auch jeder Unterricht über Feuerlöscher hinfällig. Denn diese sollen auch durch Laien bedient werden können. Ich bleibe jedoch bei der Meinung, dass jemand, der ein Gerät geplant einsetzt, sich mit diesem Gerät auch auskennen muss. Sei es Der Feuerwehrmann mit dem Feuerlöscher oder eien Sanitätskraft (die auch Feuerwehrmann sein kann) mit einem AED. Bezüglich der Unterweisung: hat jemand einen Zoll AED+? Schaltet ihn einmal erst ein, wenn die Elektroden bereits aufgeklebt sind. Ihr werdet einen Unterschied feststellen. Manuel | ||||
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