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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Ausnahmen für So.Kfz.-Löschfz. speziell AHK | 3 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 427111 | ||
Datum | 11.09.2007 00:18 MSG-Nr: [ 427111 ] | 3836 x gelesen | ||
Mahlzeit! Geschrieben von ---Andreas Forster--- "Zul. Stützlast an Feuerlöschfahrzeugen und Fahrzeugen d. Katastrophenschutzes: 80 kg" Auf die Bauartgenehmigung. (aber ich fürchte, das war nicht die Antwort die du gesucht hast) Vermutlich geht man von nur sporadischer Nutzung bei solchen Fahrzeugen aus, so dass man (im Vergleich zur Nutzung an gewerblichen Fahrzeugen) eine höhere Belastung bei gleicher Haltbarkeit annimmt. In die gleiche Richtung gehen ja die abweichenden HU/SP-Fristen für Fahrzeuge von Feuerwehr und KatS. Gruß, Henning | ||||
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