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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaAusnahmen für So.Kfz.-Löschfz. speziell AHK3 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW427112
Datum11.09.2007 00:35      MSG-Nr: [ 427112 ]3786 x gelesen

Hallo nochmal, auch wenn das nicht gefragt wurde:

Um die tatsächlich zu nutzende Anhänge- und Stützlast zu bestimmen, reicht die Angabe auf der Anhängerkupplung nicht aus, da die Belastbarkeit der Kupplung größer sein kann als die des Fahrgestells!

Hilfreich ist ein Eintrag im Fahrzeugschein (vorgeschrieben ist der AFAIK nur für LKW und Zugmaschinen...), in dem die zulässigen Belastungen für Starrdeichselanhänger (das sind die mit der Stützlast) angegeben sind.

Gruß,
Henning



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 10.09.2007 21:28 Andr7eas7 F.7, Gusterath
 11.09.2007 00:18 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 11.09.2007 00:35 Henn7ing7 K.7, Dortmund

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