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RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaUmschreibung fahrlässig und grob fahrlässig5 Beiträge
AutorAdri8an 8H., Lippstadt / NRW427281
Datum11.09.2007 22:52      MSG-Nr: [ 427281 ]4516 x gelesen
Infos:
  • 11.09.07 Fahrlässigkeit bei wikipedia

  • Hallo!

    Mein Rechtsprof sagte immer: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung....

    1. Fahrlässigkeit: Verletzung einer objektiven Sorgfaltspflicht ("Ich weiss, es könnte dabei was passieren")
    2. Grobe Fahrlässigkeit: Verletzung einer objektiven Sorgfaltspflicht und deren Erkennbarkeit ("Ich nehme etwas billigend in Kauf")
    3. Vorsatz: Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung im Bewusstsein der Rechtswidrigkeit ("Ich beabsichtige, dass etwas passiert")

    zu 1: Eine Mutter lässt ihr Kind unbeaufsichtig auf der Straße am Haus Fußball spielen.
    zu 2: Eine Mutter lässt ihr Kind unbeaufsichtig an einer Raststätte neben der Autobahn Fußball spielen.
    zu 3: Eine Mutter sagt ihrem Kind: "Renn mal über die Autobahn, mal sehen, ob du schnell genug bist".

    Die Abgrenzung im Einzelfall wird immer ein Richter machen müssen.

    mfg



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