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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Umschreibung fahrlässig und grob fahrlässig | 5 Beiträge | ||
Autor | Adri8an 8H., Lippstadt / NRW | 427281 | ||
Datum | 11.09.2007 22:52 MSG-Nr: [ 427281 ] | 4516 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Hallo! Mein Rechtsprof sagte immer: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.... 1. Fahrlässigkeit: Verletzung einer objektiven Sorgfaltspflicht ("Ich weiss, es könnte dabei was passieren") 2. Grobe Fahrlässigkeit: Verletzung einer objektiven Sorgfaltspflicht und deren Erkennbarkeit ("Ich nehme etwas billigend in Kauf") 3. Vorsatz: Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung im Bewusstsein der Rechtswidrigkeit ("Ich beabsichtige, dass etwas passiert") zu 1: Eine Mutter lässt ihr Kind unbeaufsichtig auf der Straße am Haus Fußball spielen. zu 2: Eine Mutter lässt ihr Kind unbeaufsichtig an einer Raststätte neben der Autobahn Fußball spielen. zu 3: Eine Mutter sagt ihrem Kind: "Renn mal über die Autobahn, mal sehen, ob du schnell genug bist". Die Abgrenzung im Einzelfall wird immer ein Richter machen müssen. mfg | ||||
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