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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Umschreibung fahrlässig und grob fahrlässig | 5 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 427307 | ||
Datum | 12.09.2007 08:02 MSG-Nr: [ 427307 ] | 4222 x gelesen | ||
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Hi! Die grobe Fahrlässigkeit ist dogmatisch ein Begriff des Zivilrechts. Das außer acht lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt in einem besonders hohen Maß, was jedem hätte einleuchten müssen. Fahrlässig ist das außer acht lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. (Verkehr meint nicht nur Straßen- sondern z.B. auch Geschäftsverkehr.) Dein Ausspruch kommt eher aus dem Strafrecht, der sogenannten 1. Franck'schen Formel: "Es wird schon gut gehen" als Ausdruck der bewußten Fahrlässigkeit in Abgrenzung zum Eventualvorsatz (schwächste Form des Vorsatzes) "Na und wenn schon ...". Im Strafrecht würde man von unbewußter und bewußter Fahrlässigkeit sprechen und schließlich von leichtfertig (kommt der groben Fahrlässigkeit am Nächsten). Die nächsten Stufen sind dann der Eventualvorsatz, der direkte Vorsatz (mit wissen wollen) und die Absicht (es kommt der Täter gerade darauf an). Schau mal dort: Abgrenzung dolus eventualis und bewußte Fahrlässigkeit Gruß Sven | ||||
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