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1. Freiwillige Feuerwehr
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Rettungsdienst
Rettungsdienst
Rettungshelfer, 320h Ausbildung
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungsdienst
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ThemaAED Einsatz ohne spezielle Ausbildung strafbar?68 Beiträge
AutorPatr8ik 8G., Nordstemmen / OT Heyersum / Niedersachsen427506
Datum13.09.2007 00:38      MSG-Nr: [ 427506 ]22415 x gelesen

Geschrieben von ---Michael Roleff--- Also müssen wir die FF da zu ihrem Glück zwingen ?
Ja, warum denn nicht? Wo ist das Problem, dass man eine Dienstanweisung/Erlass/Gesetz oder was auch immer erläßt, die/der vorschreibt, dass Angehörige einer FF alle 2 Jahre einen EH-Kurs bzw. eine Auffrischung machen müssen??

Geschrieben von ---Michael Roleff--- Geschrieben von Patrik GriegerUnd die Basismaßnahmen sind das, was wir als Ersthelfer (auch wenn wir Feuerwehrleute sind) beherrschen müssen.

Und auch der RD !

Also vom RD, egal ob RH, RS oder RA erwarte ich, dass die die mindestens die Basis-HLW beherrschen, denn mehr können die ja ohne zusätzliche Ausrüstuung auch nicht machen. Ich sage es mal bewußt sehr direkt: Die Kollegen vom RD MÜSSEN die Basis-HLW können.


Alles ganz private Meinung!

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