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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Ausbildung zum Heissausbilder | 54 Beiträge | ||
Autor | Timo8 K.8, Salem / Baden | 427672 | ||
Datum | 13.09.2007 20:39 MSG-Nr: [ 427672 ] | 24614 x gelesen | ||
Geschrieben von ---Christian--- Das würde insgesamt heißen, dass sich jede Feuerwehr eine solche Anlage hinstellen darf und Spielchen treiben darf. Das ist Gott sei Dank nicht so. Und Ihr begebt euch auf sehr dünnes Eis und es widerspricht auch den üblichen Forderungen von Seiten der FUK und der AGBF. räusper ... Aus einem aktuellen Angebot eines Herstellers .... >>Inbetriebnahme und Trainerausbildung: Die Inbetriebnahme und Trainerausbildung (optional) erfolgt vor Ort zum Wunschtermin des Kunden (Dauer: ca. 1 ½ Tage). Voraussetzungen für die Ausbildung der Trainer: - Kreisausbilder Atemschutz oder Gruppenführer - Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger - Atemschutztauglichkeit nach G26.3 bzw. GUV 20.14 - Mindestalter von 21 Jahren erreicht Die Schulung der Ausbilder erfolgt durch erfahrene Trainer mit Lehrberechtigung an einer deutschen Landesfeuerwehrschule. Die Ausbildung schließt mit einer Lernerfolgskontrolle ab. Die Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung durch den Bildungsträger (AGBFT e.V.). Themeninhalte der Trainerausbildung: - Schutzwirkung der Kleidung - Löschtaktik / Einsatz von Hohlstrahlrohren - Atemschutzlogistik - Besondere Gefahren und Verhalten im Innenangriff - Organisation und Durchführung der Trainings - Atemschutz-Notfallmanagement und Erste Hilfe<< Hilfe! Gruß vom See, Timo "Der glückliche Feuerwehrmann überlebt den Flash-Over - der gute verhindert ihn" (c)2006 Keirath | ||||
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