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Feuerwehr-Unfallkasse
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RubrikAusbildung zurück
ThemaAusbildung zum Heissausbilder54 Beiträge
AutorTimo8 K.8, Salem / Baden427672
Datum13.09.2007 20:39      MSG-Nr: [ 427672 ]24614 x gelesen

Geschrieben von ---Christian--- Das würde insgesamt heißen, dass sich jede Feuerwehr eine solche Anlage hinstellen darf und Spielchen treiben darf. Das ist Gott sei Dank nicht so. Und Ihr begebt euch auf sehr dünnes Eis und es widerspricht auch den üblichen Forderungen von Seiten der FUK und der AGBF.

räusper ...

Aus einem aktuellen Angebot eines Herstellers ....

>>Inbetriebnahme
und Trainerausbildung: Die Inbetriebnahme und Trainerausbildung (optional) erfolgt
vor Ort zum Wunschtermin des Kunden (Dauer: ca. 1 ½
Tage). Voraussetzungen für die Ausbildung der Trainer:
- Kreisausbilder Atemschutz oder Gruppenführer
- Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger
- Atemschutztauglichkeit nach G26.3 bzw. GUV 20.14
- Mindestalter von 21 Jahren erreicht
Die Schulung der Ausbilder erfolgt durch erfahrene Trainer
mit Lehrberechtigung an einer deutschen
Landesfeuerwehrschule. Die Ausbildung schließt mit einer
Lernerfolgskontrolle ab. Die Teilnehmer erhalten eine
Bescheinigung durch den Bildungsträger (AGBFT e.V.).
Themeninhalte der Trainerausbildung:
- Schutzwirkung der Kleidung
- Löschtaktik / Einsatz von Hohlstrahlrohren
- Atemschutzlogistik
- Besondere Gefahren und Verhalten im Innenangriff
- Organisation und Durchführung der Trainings
- Atemschutz-Notfallmanagement und Erste Hilfe<<

Hilfe!


Gruß vom See,

Timo

"Der glückliche Feuerwehrmann überlebt den Flash-Over - der gute verhindert ihn" (c)2006 Keirath

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