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Rettungsdienst
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
RubrikFirst Responder zurück
ThemaAED Einsatz ohne spezielle Ausbildung strafbar?68 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen427701
Datum13.09.2007 21:53      MSG-Nr: [ 427701 ]22250 x gelesen

Geschrieben von Ingo zum FeldeRettH (15 Bundesländer) hat 160 Std Kurs, 80 Std Krankenhaus und 80 Std RD Praktikum.

Praktisch RS light.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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