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Rubrik | First Responder | zurück | ||
Thema | AED Einsatz ohne spezielle Ausbildung strafbar? | 68 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 427730 | ||
Datum | 14.09.2007 07:39 MSG-Nr: [ 427730 ] | 22287 x gelesen | ||
Geschrieben von Marc Dickey Mal überlegt, euren Kdt. die Ausbildung durchführen zu lassen Mit Material des BRK ? Geschrieben von Marc Dickey diese dann intern (Gemeinde) bescheinigen. Bringt nur nichts um als betrieblicher Ersthelfer eingesetzt werden zu können (zivile Nutzung der FW-Qualifikationen) Geschrieben von Marc Dickey Auf den Stempel des BRK ist keiner von euch angewiesen. Um als betrieblicher Ersthelfer eingesetzt werden zu dürfen, muß die Ausbildung von einer anerkannten Ausbildungsstelle durchgeführt worden sein. Auch die FW benötigt als Betrieb der Komune innerbetriebliche Ersthelfer. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | ||||
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