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RubrikAusbildung zurück
ThemaAusbildung zum Heissausbilder54 Beiträge
AutorPaul8 W.8, Neusiedl am See / Burgenland427779
Datum14.09.2007 12:00      MSG-Nr: [ 427779 ]24463 x gelesen

Ja, hab Teil 14097-1:2005 und 14097-3:2005 vorliegen und in diesen ist keine Sprühwasseranlage gefordert. Es ist auch keine Explosionsklappe gefordert, sondern nur eine Entlüftungseinrichtungmit einer Mindestfläche von 0,5 m^2 gefordert.


mfg Paul Wölfel
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