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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Ausbildung zum Heissausbilder | 54 Beiträge | ||
Autor | Urba8n M8., Ulm / Baden Würtemberg | 427882 | ||
Datum | 15.09.2007 08:03 MSG-Nr: [ 427882 ] | 24693 x gelesen | ||
Guten Morgen zusammen Also ersteinmal meine Meinung : Die "Latzhose" oder wie auch immer das Ding benannt werden soll find ich absolut verantwortungslos im IA. Wir haben aber nun in BW das Problem dass es noch "erlaubt , nicht verboten oder geduldet", wie auch immer mann es nennen möchte, die Latzhose im Innenangriff in Verbindung mit einer weiteren Hose die darunter getragen werden muß soll (wie auch immer". Sollange es keine in BW gültigen Gesetzesgrundlage gibt die mann den Herren des Gemeinde oder Stadtrates schriftlich auf den Tisch legen kann, hat man schlechte Papiere bei der Finanzierung der Kleidung da sich die Herren ja Ihren Alerwertesten ja dabei nicht verbrennen. Erst wenn mann Sie mit Hilfe eines Gesetzes in die Verantwortung nehmen kann, wird es für diese Herren begreiflich was notwendig ist und was nicht. Denn eines ist klar das was vom Gesetz gefordert wird ist in der Feuerwehr notwendig und das was die Feuerwehr aufgrund von fehlenden Gesetzen "Nur gern hätte" ist einfach nur ein Wunsch dem mann erfüllen kann aber nicht muß. Also her mit dem Gesetz und dann müssen "Sie" wollen tun wir schon lange. Eies ist klar 30.-? für ne Latzhose und 110.- für ne Hupf 4 die Entscheidung solange mann anders kann in ne klare Richtung lenkt. Es bringt einfach mehr wenn es den Herren vom Gemeinde bzw Stadtrat zu heiß wird als wenn es uns zu heiß wird, wobei nur wir richtigte Verbrennungen in Kauf nehmen müssen. Schöne Grüße | ||||
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