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Unfallkasse
RubrikAusbildung zurück
ThemaAusbildung zum Heissausbilder54 Beiträge
AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW427902
Datum15.09.2007 13:55      MSG-Nr: [ 427902 ]24561 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Urban MüllerWir haben aber nun in BW das Problem dass es noch "erlaubt , nicht verboten oder geduldet", wie auch immer mann es nennen möchte, die Latzhose im Innenangriff in Verbindung mit einer weiteren Hose die darunter getragen werden muß soll (wie auch immer".

Sollange es keine in BW gültigen Gesetzesgrundlage gibt die mann den Herren des Gemeinde oder Stadtrates schriftlich auf den Tisch legen kann, hat man schlechte Papiere bei der Finanzierung der Kleidung da sich die Herren ja Ihren Alerwertesten ja dabei nicht verbrennen.


Das verstehe ich jetzt nicht so ganz. Existiert in BW eine andere UVV? Ich denke nicht. Und die UK BW spricht ausdrücklich von Schutzstufe 2 bei Gefährdung durch Rauchgasdurchzündungen. Und das ganze noch garniert mit den diversen Verbrennungs-Unfällen, ausgefeilt vorgetragen vor dem Rat, ein paar Hinweise auf die Verantwortung und nächstes Jahr sind die Mittel im Haushalt. Den Schuh will sich vom Rat keiner anziehen. Aber da müsssen alle Führungskräfte an einen Strang ziehen und gegenüber dem Dienstherrn klar machen, dass sie jegliche Verantwortung ablehnen!


Gruß,
Christian Rieke

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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