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Atemschutzgeräteträger
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Atemschutzgeräteträger
1. Europäische Norm
2. Englisch
Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine allgemeine Feuerwehr-Schutzkleidung
Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
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RubrikAusbildung zurück
ThemaAusbildung zum Heissausbilder54 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg427915
Datum15.09.2007 19:39      MSG-Nr: [ 427915 ]24731 x gelesen

Geschrieben von Urban MüllerWir haben aber nun in BW das Problem dass es noch "erlaubt , nicht verboten oder geduldet", wie auch immer mann es nennen möchte, die Latzhose im Innenangriff in Verbindung mit einer weiteren Hose die darunter getragen werden muß soll (wie auch immer".


Das ist falsch und war schon immer falsch.
Wenn ich als Führungskraft die sich ihrer Verantwortung für die ihr unterstellten Personen bewußt ist die Gefährdungsanalyse gemacht habe, dann mußte ich schon immer zu dem Schluß kommen, da´es schlicht verantwortungslos ist einen AGT ohne Überhose in den innenangriff zu schicken.
Und das hat nichts mit Vorschriften hin oder her zu tun, sondern damit ob man schon mal großflächige drittgradige Verbrennungen gesehen hat und dies billigend für die einem anvertrauten Einsatzkräfte in Kauf nimmt.

Und wenn man sich auch bisher schon an die UVV gehalten hat, kam man um die Überhose nicht herum.

Wenn die Unfallkasse bisher gesagt hat "der AGT ist auch ohne Überhose nach EN 469/ HuPF 4 versichert ", dann war das nur die Wiedergabe der geltenden Rechtslage nach SGB VII. Denn etwas anderes bleb ihr nicht über.

Nur möchte ich keine Einsatzkraft die ich mit unzureichender PSA (was ich bei ausreichender fachlicher Qualifikation hätte wissen müssen) in den IA befohlen habe im Brandverletztenzentrum besuchen müssen.


Geschrieben von Urban MüllerSollange es keine in BW gültigen Gesetzesgrundlage gibt die mann den Herren des Gemeinde oder Stadtrates schriftlich auf den Tisch legen kann, hat man schlechte Papiere bei der Finanzierung der Kleidung da sich die Herren ja Ihren Alerwertesten ja dabei nicht verbrennen.

Wieso? Das ist ganz einfach. Gefährdungsanalyse und fertig. Die Rechtsgrundlage dafür gibt es und diese gilt nicht nur für die Feuerwehr.
Und dann ist es immer noch so, daß ich meine Gesundheit benötige um meinen Lebensunterhalt zu verdienen. Wenn ich dann für die ehrenamtlich erbrachte Dienstleistung von meinem Dienstherrn nicht die erforderliche PSA bekomme, dann soll er sehen wer zukünftig für ihn in den Innenangriff geht.


Geschrieben von Urban MüllerErst wenn mann Sie mit Hilfe eines Gesetzes in die Verantwortung nehmen kann, wird es für diese Herren begreiflich was notwendig ist und was nicht.
Denn eines ist klar das was vom Gesetz gefordert wird ist in der Feuerwehr notwendig und das was die Feuerwehr aufgrund von fehlenden Gesetzen "Nur gern hätte" ist einfach nur ein Wunsch dem mann erfüllen kann aber nicht muß.


s.o. Das ist schon lange geregelt. Die Feuerwehr muß nur auch in der Lage sein, dies qualifiziert umzusetzen.


Und wenn es ums Geld und den haushalt geht. Wenn ein FM im IA verletzt wird, dann bekommt er in den ersten 6 Wochen vom Arbeitgeber seinen Lohn im Krankheitsfall (bevor die KV bzw. hier dann die Unfallkasse übernimmt) fortgezahlt. Diese Fortzahlung holt sich der Arbeitgeber bei der Gemeinde wieder. Und ich bin mir sicher, daß der durchschnittliche tagesverdienst eines FM ca. beim Wert einer Überhose liegt. 10 Arbeitstage krank wegen Verbrennung 1.° an den beinen = 10 Überhosen...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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