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Strassenverkehrzulassungsordnung
RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaFE Klassen L und T bei der Feuerwehr15 Beiträge
AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen427940
Datum16.09.2007 10:30      MSG-Nr: [ 427940 ]6349 x gelesen

Geschrieben von Michael WeyrichSchlechtes Beispiel. Zugelassen ist zugelassen und nicht zulassungsfrei. Zu was zugelassen spielt dabei ja erstmal keine Rolle.

Zulassungspflicht und -freiheit regelt seit 2007 nicht mehr die StVZO sondern die FZV. Dort sind in §3 die Fahrzeuge aufgeführt. die zulassungsfrei sind. In §4 steht dann, welche Fahrzeugarten trotz Zulassungsfreiheit nach §3 ein amtliches Kennzeichen oder andere Kennzeichen führen müssen.
Ein Beispiel hierfür sind 125er Leichtkrafträder. Die sind "zulassungsfrei", müssen aber ein Kennzeichen führen. Daher gibt es dafür auch keine Zulassungsbescheinigung Teil I und II.

Traktoren der Land- und Forstwirtschaft sind nicht zulassungsfrei sondern durchaus zulassungspflichtig.


Das ist korrekt, aber die Klassen L und T umfassen auch Arbeitsmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft, und die können durchaus zulassungsfrei sein.


Gruß
Heinrich



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