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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaFE Klassen L und T bei der Feuerwehr15 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz427952
Datum16.09.2007 11:52      MSG-Nr: [ 427952 ]6234 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Matthias MartinWeshalb sollte man das nicht dürfen?

Weil hinter selbstfahrenden Arbeitsgeräten nur solche Anhänger mitgeführt werden dürfen, die zum Betrieb der Arbeitsmaschine notwendige Werkzeuge oder Ausrüstungsteile transportieren, um bei der Landwirtschaft zu bleiben z.B. ein auf dem Anhänger transportiertes Schneidwerk zum Mähdrescher.
Ansonsten ist die selbstfahrende Arbeitsmaschine keine selbstfahrende Arbeitsmaschine mehr, wird zulassungspflichtig und fällt u.U. auch in eine andere Fahrerlaubnisklasse (je nach Anhänger bzw. Zweck des Anhängers).

Gruß,
Michael



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