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| Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
| Thema | FE Klassen L und T bei der Feuerwehr | 15 Beiträge | ||
| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 427952 | ||
| Datum | 16.09.2007 11:52 MSG-Nr: [ 427952 ] | 6234 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Matthias Martin Weshalb sollte man das nicht dürfen? Weil hinter selbstfahrenden Arbeitsgeräten nur solche Anhänger mitgeführt werden dürfen, die zum Betrieb der Arbeitsmaschine notwendige Werkzeuge oder Ausrüstungsteile transportieren, um bei der Landwirtschaft zu bleiben z.B. ein auf dem Anhänger transportiertes Schneidwerk zum Mähdrescher. Ansonsten ist die selbstfahrende Arbeitsmaschine keine selbstfahrende Arbeitsmaschine mehr, wird zulassungspflichtig und fällt u.U. auch in eine andere Fahrerlaubnisklasse (je nach Anhänger bzw. Zweck des Anhängers). Gruß, Michael | ||||
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