alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Abkürzung des Gruppenführerlehrganges für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr.
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAnwendung unmittelbaren Zwanges6 Beiträge
AutorSven8 R.8, Brakel / NRW427973
Datum16.09.2007 16:15      MSG-Nr: [ 427973 ]5764 x gelesen

Geschrieben von Sebastian KunzLaut §68 Abs. 11 VwVG NRW (Verwaltungs Vollstreckungsgesetz) sind Feuerwehrmänner im Einsatz dazu berechtig unmittelbaren Zwang auf Dritte auszuüben.

Dazu würde ich nun gern wissen was das im Einzelfall bedeuten kann.

Ich würde sagen, dass wenn jemand meiner Aufforderung nicht folgt z.B. einen Ort zu verlassen ich ihn mir Schnappen darf und durch "Gewalt" von Platz geleiten darf.

Wie siehts denn nun aus wenn ich von einem Dritten ein Fahrzeug ne Kantholz oder etwas in der Art haben möchte. Kann das jeder Anfordern oder muss es ein GruFü machen.


Wirf doch mal einen Blick ins FSHG NRW: da steht im
§ 27
Inanspruchnahme und Handlungspflichten von Personen
(1) Unter den Voraussetzungen des § 19 des Ordnungsbehördengesetzes (OBG) ist der Einsatzleiter
berechtigt, Personen zur Hilfeleistung oder zur Gestellung von Hilfsmitteln oder Fahrzeugen
heranzuziehen.
(2) Personen, die den Einsatz stören oder sich oder andere gefährden, haben auf Weisung von
Einsatzkräften den Einsatzort umgehend zu verlassen.
(3) Eigentümer und Besitzer von Gegenständen, durch die der Einsatz behindert wird, sind
verpflichtet, diese auf Weisung von Einsatzkräften wegzuräumen oder die Entfernung zu dulden.
Geschrieben von Sebastian KunzWas hat in NRW die Bestellung von Gruppenführern für eine Rechtliche aufgabe?

Gruppenführer ist eine Qualifikation die diese Person befähigt eine Gruppe zu führen nicht mehr oder weniger diese Qualifikation erhält man mit erfolgreichem Abschluss eines F3 Lehrgangs. Oder meinst du Löschgruppenführer?, das wiederrum ist eigentlich ein Verwaltungsposten hat aber mit der Qualifikationen nichts zu tun (es spricht ja auch nix dagegen das ein ausgebildeter Zugführer den Posten eines Löschgruppenführers einnimmt) Ein Truppführer könnte auch Löschgruppenführer sein zumindest kommissarisch das lässt die Laufbahnverordnung bis zu 2 Jahren auch zu.



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

6.241


Anwendung unmittelbaren Zwanges - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt