alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAnwendung unmittelbaren Zwanges6 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Haltern am See / NRW428026
Datum16.09.2007 22:44      MSG-Nr: [ 428026 ]5802 x gelesen

Besteht denn irgendein rechtlicher Unterschied bei den Rechten zwischen hauptamtlichen und ehrenamtlichen Einsatzkräften. Bei uns tuen die Hauptamtlichen immer so als ob sie mehr Rechte haben weil sie verbeamtet sind.

Ich halte diese Aussage für Schwachsinnig, da beide ja die gleichen Arbeiten tuen. Ich lasse mich davon auch nicht beeindrucken aber andere Kameraden glauben den Schmu.

MFG

Seb



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.093


Anwendung unmittelbaren Zwanges - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt