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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Anwendung unmittelbaren Zwanges | 6 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 428028 | ||
Datum | 16.09.2007 22:49 MSG-Nr: [ 428028 ] | 5653 x gelesen | ||
Mahlzeit! Geschrieben von ---Sebastian Kunz--- Besteht denn irgendein rechtlicher Unterschied bei den Rechten zwischen hauptamtlichen und ehrenamtlichen Einsatzkräften. Bei uns tuen die Hauptamtlichen immer so als ob sie mehr Rechte haben weil sie verbeamtet sind. Möglich ist, dass den HA-Feuerwehrkräften innerhalb der Stadtverwaltung neben den Fw-Aufgaben auch Aufgaben (und damit Befugnisse) der Ordnungsbehörde zugewiesen werden. Dann kann diese Aussage durchaus stimmen. Gruß, Henning | ||||
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