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Rubrik | Feuerwehrverbände | zurück | |||
Thema | LFV NRW gewährt FA Rechtsschutz | 3 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 428327 | |||
Datum | 19.09.2007 06:22 MSG-Nr: [ 428327 ] | 4766 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven Tönnemann Ob es dann auch Rechtschutz gegen die eigene Gemeinde geben wird? Geschrieben von Katja Midunsky Für Mitglieder des LFV NRW besteht künftig die Möglichkeit, über den LFV Rechtsschutz zu bekommen, lt. der aktuellen Ausgabe "Der Feuerwehrmann" (8/9 -2007). Wo ja dann mal im Endeffekt zunächst einmal wieder zu Prüfen wäre, wer die Mitglieder des LFV sind, welche vertreten werden sollen. Spätestens wenn der Verband dennoch anfangen sollte FA gegenüber ihrer Gemeinde zu vertreten (zu lassen), könnte ich mir vorstellen, daß die Städte und Gemeinden scharenweise austreten um der Verbandsführung klarzumachen wer dies nun wirklich ist. MkG Marc
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