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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaPersonalsorgen bei der BF Hamburg163 Beiträge
AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz428843
Datum21.09.2007 16:08      MSG-Nr: [ 428843 ]168509 x gelesen
Infos:
  • 09.10.07 Artikel im Hamburger Abendblatt am 9.10.2007
  • 19.09.07 Presseerklärung beim Berufsverband Feuerwehr e.V.
  • 19.09.07 Löschzug ausser Dienst

  • Geschrieben von Christian FischerÄhm. Nein. Das Geld rückst Du wenn es der Insolvenzverwalter will und die Rahmenbedingungen stimmen sehr wohl schon wieder raus...

    Mal für wen, der noch keine einschlägigen Erfahrungen mit Insolvenzen hatte:
    Wenn man als Arbeiter zum Monatsende für den Vergangenen Monat seinen Lohn erhalten hat, muss man den Lohn ggf. wieder rausrücken?


    Manuel, nicht planend demnächst mit einer Insolvenz zu tun habend



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