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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Lagerung von Gegenständen in Garagen | 9 Beiträge | ||
Autor | Marc8 W.8, Schönewalde / Brandenburg | 428972 | ||
Datum | 22.09.2007 17:53 MSG-Nr: [ 428972 ] | 7057 x gelesen | ||
Hallo. Dann würde ich mal einen Anruf an dein zuständiges Ordnungsamt empfehlen und dort die Sachlage erfragen. Wusste garnicht, das Vermieter und/oder Feuerwehr Bußgeldbescheide ausstellen dürfen. Bis 1989 gab's hier bei uns im östlichen Teil Deutschlands noch so'ne Art Brandverhütungsschau durch die örtliche Feuerwehr.Dabei wurden einmal jährlich Privatgrundstücke(insbesondere Garagen usw.) kontrolliert. Wäre meiner Meinung nach die einzigste Möglichkeit, sowas überhaupt zu kontrollieren. MFG Marc Wille | ||||
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