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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaLagerung von Gegenständen in Garagen9 Beiträge
AutorMarc8 W.8, Schönewalde / Brandenburg428972
Datum22.09.2007 17:53      MSG-Nr: [ 428972 ]7057 x gelesen

Hallo.

Dann würde ich mal einen Anruf an dein zuständiges Ordnungsamt empfehlen und dort die Sachlage erfragen.
Wusste garnicht, das Vermieter und/oder Feuerwehr Bußgeldbescheide ausstellen dürfen.


Bis 1989 gab's hier bei uns im östlichen Teil Deutschlands noch so'ne Art Brandverhütungsschau durch die örtliche Feuerwehr.Dabei wurden einmal jährlich Privatgrundstücke(insbesondere Garagen usw.) kontrolliert.
Wäre meiner Meinung nach die einzigste Möglichkeit, sowas überhaupt zu kontrollieren.

MFG
Marc Wille



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