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ThemaIn Feuerwehr einklagen27 Beiträge
AutorHauk8e H8., Negernbötel / S-H429112
Datum23.09.2007 18:55      MSG-Nr: [ 429112 ]8833 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Alexander SuckerBundesland ist Schleswig-Holstein, Grund sei das die Ortssatzung der Feuerwehr dies zuliese.
Diese Satzung liegt mir zumindest nicht vor, ich wüsste auch nicht das eine Ordnungsbehörde sich Satzungen gibt.

Ist hier in SH und auch in einigen anderen BL so. Bei der Satzung dürfte es sich um die Mustersatzung handeln, die man auch auf der Seite der LFS S-H findet. Dort findet man auch die Gründe weshalb man ausgeschlossen werden kann.

Geschrieben von Alexander SuckerKann es sein, das da was mit Feuerwehr und Feuerwehrverein durcheinanderläuft?
Nein.

Geschrieben von Alexander SuckerMeine Frage wäre, ob der FM dort noch Mitglied ist, da nie selbst ausgetreten und kein schriftlicher Bescheid vorliegt oder ob einfach erneut ein Aufnahmeantrag gestellt werden sollte.
Meines wissens muß dieser Beschluß der Mitgliederversammlung dem FA schriftlich durch die Gemeinde zugestellt werden.

Weshalb wurde er denn ausgeschlossen? Etwa wegen unehrenhaftem Verhalten? Das ist nämlich meistens die häufigste und auch "lustigste" Begründung, da es da keine wirkliche Definition gibt.
Außerdem, so ist bei einem Verfahren vor dem VwG durchgeklungen, gibt es vor dem Ausschluß eigentlich auch noch andere Maßnahmen wie Verwarnung etc. Und ein Ausschluß sollte immer das letzte Mittel der Wahl sein wenn alles vorherige nicht gefruchtet hat.

Gruß
Hauke



Alles was ich hier schreibe ist meine eigene Meinung und nicht die einer anderen Person, Feuerwehr, Organisation usw..
Sollte irgendjemand damit ein Problem haben kann er sich gerne per PN oder E-Mail bei mir melden!

FF Negernbötel" target="_blank">FF Negernbötel

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