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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaIn Feuerwehr einklagen27 Beiträge
AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen429153
Datum23.09.2007 23:09      MSG-Nr: [ 429153 ]8597 x gelesen

Die Rechtsgrundlage wird die Satzung der entsprechenden Feuerwehr sein.
Ich meine, die Satzung der Feuerwehr, der ich angehöre, enthält auch solch eine Klausel, das man auf einer Mitgliederversammlung Mitglieder ausschliessen kann. Ist unter anderem eine Möglichkeit sich von Karteileichen zu befreien, wenn anderes (Anmahnung zur Dienstteilnahme, usw.) nicht gefruchtet hat.



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