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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | In Feuerwehr einklagen | 27 Beiträge | ||
| Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 429153 | ||
| Datum | 23.09.2007 23:09 MSG-Nr: [ 429153 ] | 8597 x gelesen | ||
Die Rechtsgrundlage wird die Satzung der entsprechenden Feuerwehr sein. Ich meine, die Satzung der Feuerwehr, der ich angehöre, enthält auch solch eine Klausel, das man auf einer Mitgliederversammlung Mitglieder ausschliessen kann. Ist unter anderem eine Möglichkeit sich von Karteileichen zu befreien, wenn anderes (Anmahnung zur Dienstteilnahme, usw.) nicht gefruchtet hat. | ||||
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