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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaIn Feuerwehr einklagen27 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg429158
Datum23.09.2007 23:24      MSG-Nr: [ 429158 ]8718 x gelesen

Also ich halte diese Regelungen für höchst fragwürdig, wenn in einer gemeindlichen Einrichtung Sitten wie in jedem X-beliebigen Verein herrschen.
m.E. ist der Ausschluß aus der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr ein Verwaltungsakt der ausschließlich der Gemeindeverwaltung und den gewählten Vertretern der Gemeinde zukommen darf.

Oder beschließt jetzt beim gemeindlichen Bauhof auch die Belegschaft, wer entlassen wird?


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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