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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | In Feuerwehr einklagen | 27 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 429158 | ||
| Datum | 23.09.2007 23:24 MSG-Nr: [ 429158 ] | 8718 x gelesen | ||
Also ich halte diese Regelungen für höchst fragwürdig, wenn in einer gemeindlichen Einrichtung Sitten wie in jedem X-beliebigen Verein herrschen. m.E. ist der Ausschluß aus der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr ein Verwaltungsakt der ausschließlich der Gemeindeverwaltung und den gewählten Vertretern der Gemeinde zukommen darf. Oder beschließt jetzt beim gemeindlichen Bauhof auch die Belegschaft, wer entlassen wird? Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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